Schätzchen des Monats

Auf Telepolis findet sich ein interessanter Artikel zum Thema EU-Verfassung. Daraus folgendes:
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“[...] zum Beispiel Elmar Brok, der Sprecher der europäischen Christdemokraten im EU-Verfassungskonvent. Auch er muss wenig Zuneigung zum Grundgesetz haben, zumindest wenn man sich die von ihm in den EU-Verfassungsvertrag eingebrachten Elemente und den Unterschied zu den entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz ansieht. Brok setzte dort unter anderem in Art. II-77 Abs. 2 durch, dass das Recht auf “Geistiges Eigentum” absolut gesetzt wurde und keiner sozialen Verpflichtung unterliegt. Der neben Friedrich Merz und Hans-Joachim Otto prominenteste Gegner der Offenlegung von Nebentätigkeiten bei Abgeordneten war auch maßgeblich verantwortlich für die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Hinter ihm steht der Bertelsmann-Konzern, der seinen Profit erheblich steigern könnte, wäre er nicht durch das deutsche Grundgesetz gebunden. [...]

In die Kritik geriet Brok vor zwei Jahren, als ihm der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim “legale Korruption” vorwarf. Seine Beteuerungen, er trenne sein Parlamentsmandat und die Interessen des Bertelsmann-Konzerns “messerscharf”, hielten nur so lange, bis der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin auf seiner Website interne Bertelsmann-Papiere veröffentlichte.”

Bisher habe ich das Verfassungsprojekt ja eher positiv gesehen. Allerdings sollte ich mich wirklich mal damit beschäftigen, was da wirklich drin steht. Scheint ein wahres Meisterwerk von echten Proto-Politikern zu sein. (Bild: Europäisches Parlament)

Eine Antwort auf “Schätzchen des Monats”

  1. netzpolitik.org: » “Geistiges Eigentum” in der EU-Verfassung » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft. schreibt:

    [...] [via] von markus um 10:43 | abgelegt in General, Urheberrecht, Deutschland, EU Trackback URL | Comment RSS Feed | Incoming links |del.icio.us |Digg it |Furl |ma.gnolia |reddit |Spurl |StumbleUpon |Yahoo MyWeb | [...]

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